Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) nimmt Wohnungsbetreiber in die Pflicht. Wer in seiner Wohnung einen Digitalen Assistenten wie Alexa oder Google Assistant betreibt, muss Besucher zukünftig vor dem Betreten der Wohnung über dessen Verwendung aufklären. Ein entsprechendes Formular wird derzeit vorbereitet und soll spätestens bis Ende des Jahres zur Verfügung stehen.
Anselm Berger, Datenschutzbeauftragter der Post, findet das nur konsequent, allerdings geht Berger das Urteil längst nicht weit genug.
„Was haben sie unseren Postkonzern damals alle kritisiert wegen des angeblich fehlenden Datenschutzes. Dabei ist doch jeder Benutzerin, die eine Geburtstagskarte an den Enkel schreibt, von vornherein klar, dass wir ihre anonymisierten Daten an diverse Parteien oder die Schufa verkaufen. Das aber Unternehmen wie Facebook oder Amazon mit Daten handeln, ist dagegen den wenigsten klar. Deshalb ist es Zeit, dort einzugreifen. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder mit Daten handeln darf?“
Das Urteil könne deshalb nur ein erster Schritt zu mehr Datengerechtigkeit sein.
„Wir kritisieren zum Beispiel, dass die Aufklärung auch direkt vor der geöffneten Wohnungstür erfolgen kann. In dem Fall werden ja bereits Daten übermittelt.“
Berger fordert deshalb eine Aufklärung bereits vor dem Wohngebäude. Ein Vorteil hierbei sei zusätzlich, dass aufmerksame Nachbarn bezeugen können, wer zu Besuch kommt – und ob die Aufklärung korrekt verlief und das Formular nicht einfach abgenickt wurde.
„Und dann fehlt ja immer noch der ganze Werbebereich. Es kann ja nicht sein, dass jeder in seiner Wohnung einfach irgendwelche Produkte über den grünen Klee loben kann, ohne dass vorher deutlich als Werbung zu kennzeichnen“, erklärt Berger.