Bundesweite Razzia am 24. Dezember: Buchhaltung der Kinderkaufläden „ein einziger Sauhaufen“

28.12.2017

Regensburg – Das Ergebnis der Razzia am 24. Dezember ist ein Schock, selbst für erfahrene Zollbeamte. Die Bücher der 3 bis 12-jährigen Kaufmänner seien „ein einziger Sauhaufen“, wie es Einsatzleiter Martin Roth formuliert. Gerade einmal 4 Prozent der Kinderkaufläden konnten überhaupt eine Gewerbeanmeldung oder Nachweise über gezahlte Steuern vorlegen. „Die Dreistigkeit, mit der hier Steuern hinterzogen werden, sprengt alle Dimensionen“, sagt Roth.

Bei einigen Händlern hätten die Ermittler außerdem arge Zweifel, ob diese geistig dazu in der Lage seien, ein eigenes Geschäft zu führen. Roth dazu: „Die meisten gingen vollkommen naiv an das Geschäftsleben heran. Nach dem Motto: Einfach ein paar Bretter zusammennageln, ein paar Waren drauf und dann kräftig den großen Reibach machen. Steuerfrei, versteht sich. Aber so einfach ist das nicht! Ich mein, wir leben immerhin in einem Rechtsstaat! Noch.“

Buchhaltung
Nur Kinder von Steuerberatern legten überhaupt Wert auf Buchhaltung

Seine Kollegen hatten aber noch mehr zu beanstanden. Die Güter wären durchgängig falsch deklariert, in einer untersuchten 300 Gramm Packung Müsli fanden die Ermittler nicht mehr als drei angelaufene Smarties. Eine Schokolinse sei angebissen gewesen.

Bei der Verhaftung zeigten sich viele mimosig

„Inhaltsangaben auf den Verpackungen? Fehlanzeige. Angabe des Herkunftslandes? Fehlanzeige. Mindesthaltbarkeitsdatum? Ach, fragen Sie gar nicht erst.“
Außerdem sei mit Falschgeld gehandelt worden aber das falle schon fast nicht mehr ins Gewicht.

Auf die Verfehlungen angesprochen, hätten die sogenannten Geschäftsleute dann auch noch äußerst mimosig reagiert, es sei zu Tränen gekommen.

„Dabei haben die Kollegen in den meisten Fällen sogar auf Handschnellen verzichtet. Doch irgendwo passt das Geheule auch ins Bild. Es rundet den unprofessionellen Eindruck angemessen ab.“


Bild Oben: avantrend / Pixabay.com / CC0
Bild Mitte: cpastrick / Pixabay.com / CC0