München – Ab 1. Juni muss in jeder bayerischen Behörde mindestens ein Kreuz hängen, soweit die Theorie. Die praktische Ausgestaltung der Vorgabe ist dabei den Behörden überlassen – und das sorgt jetzt für Ärger. Der Bayerischen Fischerreibehörde wurde die Verwendung eines Fisches auf ihrem Kreuz erlaubt, der benachbarten Landesanstalt für Gartenbau dagegen die eines Rhododendronbusches verwehrt. „Eine Ungeheuerlichkeit“, findet Frank Hertzog, der Beauftragte für Spirituelles bei der Landesanstalt. 

„Denen ihr Kreuz ist mehr Fisch als was anderes“, sagt der 54-jährige. „Es geht doch aber bei der ganzen Sache nicht um die Anbetung irgendeiner daher geschwommenen Flunder!“
Es sei unfassbar, aber er persönlich sei auch nicht sonderlich überrascht, schließlich sei allgemein bekannt, dass die Fischerreibehörde bei „allerhöchsten Stellen“ immer schon die „schmierigen Finger“ mit im Spiel hätte. Geleistet hätte dort drüben im Übrigen noch nie jemand was: „Ausgang Stechen und am Fluss entlang latschen, mehr können die nicht“, erklärt Hertzog. Gleichzeitig würden die gemeinsamen Parkplätze besetzt. Es sei außerdem ein sehr schöner Rhododendronbusch gewesen und man wäre auch bereit gewesen, ihn regelmäßig anzuzünden.  

Die Fischereibehörde weist den Vorwurf indes entschieden zurück. „Das dies eine Flunder ist weisen wir mit aller Entschiedenheit zurück, wundern uns jedoch auch nicht über die bemerkenswerten ichthyologischen Lücken unserer sogenannten Kollegen“, so deren Leiter.  

Fachleute für Kirchenbedarfsgüter zweifeln, ob sich der Streit bis 1. Juni schlichten lässt.


Bild: Geralt / Pixabay.com / CC0