Nach 117 Jahren – BAMF genehmigt Antrag Friedrich Trumps auf Wiedereinbürgerung

New York, Kallstadt – Die Familie Trump darf jubeln. Heute Morgen, gegen 11 Uhr Ortszeit, ging an der 5th Avenue, Ecke 56th Street die lang ersehnte Mitteilung des BAMF (Bundesamt für Migration) ein.
„Dem Gesuch Friedrich Trumps auf Wiedereinbürgerung nach Deutschland vom Januar 1905 wird stattgegeben“, ist dort in Beamtendeutsch zu lesen. Damit sind die Mitglieder der Familie Trump, darunter der derzeitige amerikanische Präsident Donald Trump, ab sofort offiziell Deutsche.

Der Antrag ging am Donnerstag, 12. Januar 1905, bei den damals zuständigen Behörden in Speyer ein. Zwar wurden die Trumps dann gemäß eines vorläufigen Bescheids im Mai 1905 abgeschoben – das eigentliche Verfahren blieb von dieser einstweiligen Entscheidung aber selbstverständlich unberührt (nach §590 Holsd.G.eI.R Abs. 5-7,9) und harrte weiter seiner Bearbeitung.

Durch höhere Gewalt verursachte Verzögerungen (insbesondere Weltkrieg 1 und zwo, Wiederaufbau, Wiedervereinigung und Flüchtlingskrise) war ein gewisser Rückstau zu erwarten. Letztendlich konnte der Antrag jedoch bearbeitet werden und wurde nun, fristgerecht, zugestellt. Der gute Ausgang für die Familie Trump ist dabei zu Begrüßen, muss sie doch nicht länger in ihrer Notunterkunft in New York ausharren, sondern darf offiziell zurück in die Heimat, nach Kallstadt in Rheinland-Pfalz.

Trotz zweier Kriege und der Ostdeutschen – der Antrag wurde bearbeitet

Hans Dietrich Schmölnhuber, stellvertretender dritter Bürgermeister: „Wir sind froh, dass der lange Leidensweg der Familie nun ein Ende findet und unser Vertrauen in die deutsche Bürokratie nicht vergebens war. Trotz eines Jahrhunderts, zweier Weltkriege und den Ostdeutschen ist es am Ende gelungen, das Verfahren form- und fristgerecht abzuschließen.“
Familie Trump wird in den kommenden Tagen erwartet – und auch gleich überrascht: Der ehemalige Friseursalon Friedrich Trumps, das „Friedrich`s Haar-monie“ steht noch immer zum Verkauf. Schmölenhuber: „Dem Wiedereinstieg ins Familienunternehmen steht nichts mehr im Wege.“
Die einstweilig erteilte US-amerikanische Staatsbürgerschaft wird durch das erfolgreiche Verfahren selbstverständlich unwirksam.


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