Berlin – Kann schon mal vorkommen: Sie berichtet im Internet über ein Schmalzgericht und eine Minute später will Sie jemand dafür tot sehen.
„Dieser Form des Hasses einen Riegel vorzuschieben, ist die Aufgabe des neuen Paragraphen DiGGie 223, 224 ff“, sagt Holger Schmidt, der Bundesberater für digitale Blutfehden.
So soll in den entsprechenden Paragraphen endgütltig geklärt werden, wie diverse Schmalzgerichte, Enden von Broten oder auch diese Messer, die man zum Schälen nimmt, zu heißen haben.
Schmidt: „Wir erwarten dadurch eine umfängliche Befriedung des digitalen Zorns.“
Glauben Sie ernsthaft, jemanden in Flensburg interessiert es, wie ein Typ in Kempten sein Brotstück nennt?
Holger Schmidt
In über 90 % der Fälle seien die Verursacher solcher Diskussionen sowieso Leute, die gerade irgendwelche Berater über Reichweiten auf Social-Media gelesen hätten.
„Es geht darum, Klicks zu generieren. Oder glauben Sie ernsthaft, jemanden in Flensburg interessiert es, wie ein Typ in Kempten sein Brotstück nennt?“
Wie genau die Bestimmung zum Schluss aussehen werden, sei derzeit noch unklar. „Wir arbeiten auf die einzig vernünftige Lösung hin. Das heißt: Ein Krapfen ist ein in Gebäck mit Marmelade drin, ein Pfannkuchen flach in der Pfanne gebraten und das Endstück eines Brotes nennt sich Köbbla.“
Jede andere Bezeichnung sei schlicht dem Wahnsinn entsprungen, erklärt der Franke.