26.06.2017
Berlin – Der Kampf um die Übertragungsrechte der Fußballbundesliga wird von Jahr zu Jahr intensiver. Längst sind die Spiele, bis auf wenige Ausnahmen, hinter den Mauern der Stadien und den Bezahlschranken diverser Fernsehsender verschwunden, bleibt für die Öffentlichkeit nur noch die Begleichung der Polizeieinsätze übrig. Mit Beginn der neuen Saison wird es für die Fans jetzt noch einmal deutlich teurer. Um wirklich alle Spiele zu sehen, müssen nun zwei Fernsehsender abonniert werden. Aber nicht nur Fans sind betroffen, auch Schiedsrichtern geht es an den Geldbeutel: Die Betrachtung des Videobeweises wird wohl kostenpflichtig.
Alexander Bude von der Deutschen Fußball Bundesliga kann die Aufregung darüber nicht nachvollziehen. „Wir haben hier ein erstklassiges Produkt. Ein Produkt, um das uns die ganze Welt beneidet. Die Fußballbundesliga. Wir bieten unseren Zuschauern Entertainment höchster Qualität, wir schreiben, Woche für Woche, nichts weniger als Geschichte. Umso unverständlicher, dass es immer noch bestimmte Menschen gibt, die das alles umsonst genießen wollen, die uns bestehlen wollen. Ich sage ganz offen: Ohne einen fairen Preis für die geleistete Arbeit lässt sich die Motivation unserer Mitarbeiter nicht mehr länger aufrecht erhalten.
Die Schiedsrichtervereinigung „Abseits“ zeigt sich in einem ersten Statement überrascht, will aber gesprächsbereit bleiben.
„Die bloße Gesprächsbereitschaft ist uns zu wenig“, erwidert Bude. „Solange wir keine angemessene Vergütung für unsere Spielszenen erhalten, kann kein Schiedsrichter mit unserer Kooperation rechnen. Dem Dieb den Geldbeutel auch noch hinterhertragen, soweit kommt’s noch, aber bei der ganzen Neiddebatte in Deutschland wundert mich gar nichts mehr. Dabei wollen wir die Kostengestaltung fair, transparent und nachhaltig gestalten. Geplant ist eine Vergütung pro gesehene Spielszene, also Pay-per-View. Das heißt, ein Schiedsrichter zahlt nur für die Videobeweise, die er tatsächlich genießt. Fairer, “ sagt Bude, „geht es nun wirklich nicht mehr.“
Bis zu Klärung des Sachverhaltes muss mit Störungen der Videobeweisübertragung gerechnet werden.
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